Beim Immobilienkauf oder -verkauf stellt sich oft die Frage: Wer zahlt die Maklerprovision? Die Kosten für den Makler sind ein wichtiger Aspekt, der je nach Region und Art des Immobiliengeschäfts unterschiedlich gehandhabt wird. In diesem Beitrag klären wir auf, wie die Maklerprovision geregelt ist und wer letztlich dafür aufkommt.
Die Maklerprovision, auch Maklercourtage genannt, ist das Honorar, das der Immobilienmakler für seine Vermittlungstätigkeit erhält. Sie wird fällig, wenn der Kauf- oder Mietvertrag erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Höhe der Provision kann variieren und hängt von mehreren Faktoren ab, einschließlich der regionalen Gepflogenheiten und der Art der Immobilie.
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland eine gesetzliche Regelung zur Maklerprovision beim Kauf von Wohnimmobilien. Diese Regelung besagt, dass sich Käufer und Verkäufer die Provision in der Regel teilen. Käufer und Verkäufer zahlen jeweils die Hälfte der vereinbarten Provision, es sei denn, sie vereinbaren etwas anderes. Zuvor war es meist so, dass der Käufer die gesamte Provision tragen musste. Die genaue Höhe der Provision und die Aufteilung sollten im Kaufvertrag klar geregelt sein. Üblich sind Provisionssätze zwischen 3% und 7% des Kaufpreises, je nach Region und Marktsituation.
Auch bei der Vermietung von Wohnraum ist die Regelung zur Maklerprovision klar definiert. Seit Juni 2015 gilt in Deutschland das sogenannte Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass derjenige die Provision zahlt, der den Makler beauftragt hat. In den meisten Fällen ist das der Vermieter, aber es kann auch der Mieter sein, wenn er den Makler explizit beauftragt hat, eine passende Wohnung zu finden. Diese Regelung gilt nur für die Vermietung von Wohnraum. Bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien oder der Verpachtung von Grundstücken können andere Vereinbarungen getroffen werden.
In Deutschland gibt es regionale Unterschiede bei der Verteilung der Maklerprovision. In manchen Bundesländern, wie Berlin, Brandenburg, Hamburg und Hessen, war es früher üblich, dass Käufer die gesamte Provision übernehmen. Diese Praxis hat sich durch die neue Gesetzgebung jedoch stark verändert.
Auch wenn es gesetzliche Regelungen gibt, besteht oft Verhandlungsspielraum. Käufer und Verkäufer können individuell vereinbaren, wer welchen Anteil der Provision übernimmt. Es lohnt sich, diese Möglichkeit zu nutzen und im Gespräch mit dem Makler und der Gegenseite eine faire Verteilung der Kosten zu verhandeln.
Achten Sie darauf, dass alle Vereinbarungen zur Maklerprovision schriftlich festgehalten und im Kauf- oder Mietvertrag eindeutig geregelt sind. Dies vermeidet Missverständnisse und rechtliche Auseinandersetzungen. Eine transparente Kommunikation mit Ihrem Makler hilft, unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Fragen Sie offen nach den Provisionen und deren Berechnung, um ein klares Verständnis der anfallenden Kosten zu haben.
Die Maklerprovision ist ein wichtiger Kostenpunkt bei Immobiliengeschäften, der je nach Transaktionsart und Region unterschiedlich gehandhabt wird. Wir bei Borchert Immobilien setzen das Bestellerprinzip nicht nur bei den Vermietungsobjekten, sondern auch bei den Kaufobjekten um. Somit fällt für Käufer keine Maklerprovision an. Für Verkäufer kümmern wir uns um optimale Kaufpreise, die die Verkäufercourtage kompensieren.
Sie haben weitere Fragen zur Maklerprovision? Kontaktieren Sie gerne das Team von Borchert Immobilien – wir helfen Ihnen weiter.
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