Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht das vordere Einfamilienhaus auf einem mit zwei Immobilien bebautem Grundstück, zentral in Quickborn. Das Gesamtgrundstück beträgt ca. 716 m². Durch die Teilung gehören ca. 300 m² zum Verkaufsobjekt, das ca. 1953 erbaut wurde und über eine Wohnfläche von ca. 154,53 m² verfügt.
Im Eingangsbereich befindet sich als wahrer Blickfang eine große Glasmalerei. Neben einer großen Küche und dem Duschbad sind im Erdgeschoss drei Zimmer vorhanden. Das große Wohn- und Esszimmer kann durch eine Schiebetür zusätzlich in zwei Räume getrennt werden. Auch in der Küche ist ausreichend Platz zum gemütlichen Sitzen. Das Dachgeschoss verfügt über ein zusätzliches Bad und zwei Schlafzimmer. Eines davon ist zusätzlich mit einem großen Ankleidezimmer ausgestattet.
Der eigene Gartenanteil liegt gut geschützt direkt am Haus. Lediglich die Auffahrt benutzen die Grundstückseigentümer gemeinsam.
Energieausweis
Art: Bedarfsausweis
Gültig bis: 06.05.2034
Endenergiebedarf: 296.40 kWh/(m²*a)
Baujahr lt. Energieausweis: 1953
Wesentlicher Energieträger: Öl
Klasse: H
Energieausweis
Baujahr Immobilie |
1953 |
Energieausweis |
Bedarfsausweis |
Energieausweis gültig bis |
06.05.2034 |
Endenergiebedarf |
296,4 kWh/(m²a) |
Baujahr lt. Energieausweis |
1953 |
Energieträger |
Öl |
Baujahr Heizung |
2006 |
Video zu dieser Immobilie
Video zu dieser Immobilie
3D-Rundgang zu dieser Immobilie
Ausstattung
Erdgeschoss:
- großer Windfang mit Buntglasmalerei
- Wohn- und Esszimmer mit Schiebetür, Parkett, kein Ofen
- große Küche mit kl. Speisekammer, Ausgang zu kleinem Freisitz
- Duschbad 2006
Obergeschoss:
- Vollbad, 2 Schlafzimmer, Ankleidezimmer, Bodenraum in Form von Abseiten
- Spitzboden, mittig mit Stehhöhe, ungedämmt
Keller:
- Teilkeller ohne Außenzugang
- Ölheizung aus 2006 mit 5000 L Tank
- ein Kellerraum beheizbar
- kein Außenzugang
- Durchfeuchtungen bei Starkregen nicht auszuschließen, im Sommer Kondensfeuchtigkeit
Allgemein:
- Dach ca. 1970, 140er-Dämmung aus 2006, Ausbesserung 2016
- Fenster ca. 1980, im OG 2 Dachfenster aus 2016
- Garten nur von außen begehbar
- Glasfaseranschluss vorhanden
- tatsächliches Baujahr nicht bekannt, erste Bauunterlagen aus der Bauakte ab 1953
- Versorgung (Strom, Gas, Wasser) erfolgt in jeder Einheit eigenständig
Lage
Die Immobilie liegt zentral im Stadtkern von Quickborn, im Kreis Pinneberg. Die Stadt liegt circa 10 Kilometer nördlich vor den Toren Hamburgs. Über den öffentlichen Nahverkehr, z.B. mit der AKN-Bahn bis Hamburg oder dem Bus nach Norderstedt, besitzen Sie hier eine perfekte Anbindung. Der Bahnhof ist nur wenige hundert Meter entfernt, die Bushaltestelle befindet sich in unmittelbarer Nähe. Die A7 und A23 liegen nur wenige Kilometer entfernt und über die B4 Kieler Straße ist es ebenfalls nur ein Katzensprung bis nach Hamburg.
Quickborn bietet nahezu alles, was man vor einer Stadt erwartet. Im Umkreis des neu gestalteten Bahnhofs und entlang der Kieler Straße haben sich namhafte Filialisten mit sehr guten Einkaufsmöglichkeiten für Ihren täglichen Bedarf niedergelassen.
Es sind drei Grundschulen, zwei Gymnasien, eine Gemeinschaftsschule sowie ein Förderzentrum in Trägerschaft der Stadt Quickborn vorhanden und werden ergänzt um eine Grund- und Gemeinschaftsschule in freier Trägerschaft. Die medizinische Versorgung ist mit einer Vielzahl von ansässigen Arztpraxen ebenfalls gegeben. Erholung finden Sie im Freibad und nahegelegenen Himmelmoor.
Sonstiges
- Rechtlich ist die Gesamtimmobilien nach dem WEG (Wohnungseigentumsgesetz) aufgeteilt. Die Einheiten sind jedoch wirtschaftlich und energetisch voneinander getrennt.
- Die geplanten Umbauten wurden nicht umgesetzt, sodass aktuell der visualisierte Grundriss annähernd den Istzustand darstellt. Durch die Dachschrägen sind Abseiten teilweise nur im Kriechgang vorhanden und bieten daher keine vollwertige Staufläche. Die Wohnfläche wurde entsprechend der Nutzung angepasst.
Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Hinweispflicht des Maklers
Mir ist bekannt, dass abhängig vom Alter der Immobilie, der Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen.
Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschossdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71, 72 GEG.
Ich bestätige, dass ich den Hinweis des Maklers zur Kenntnis genommen habe, dass die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang empfohlen wird.